Wege sollten nach diesen Gesichtspunkten so angelegt und auch unterhalten werden, dass unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten der Waldboden möglichst geschont und der Naturhaushalt wenig beeinträchtigt wird. An dieser Stelle gehen wir ausschließlich auf die sogenannten Fahrwege ein. Nicht berücksichtigt oder erwähnt wird die Feinerschließung des Waldes zu denen Maschinenwege, Rückegassen und auch die Feinerschließung gehören.
Ein Fahrweg sollte im Ergebnis ganzjährig LKW befahrbar sein. Er besteht in der Regel aus ungebundenen, kornabgestuften Schotter- oder Kiesgemischen und ist einstreifig mit ggf. einzuplanenden Ausweichbuchten. Im Einschnittbereich sind beidseitig Gräben vorhanden, im Gebirge nur auf der Hang abseits gelegenen Seite. Abhängig von der Topographie sind Kunstbauten wie Brücken, Durchlässe, Furten und weitere Kunstbauten ein wesentlicher Teil der Hauptabfuhrwege. Für echte Naturfreunde sind diese Wege zumeist äußerst unattraktivund führen oftmals zu zahlreichen Trampelpfaden abseits der vorhanden Infrastruktur. Der Zweck von Fahrwegen dient in erster Linie der Beförderung und Lagerung von Gütern und
Betriebsmitteln. Hierzu zählt auch die Holzabfuhr. Nach planmäßiger Forstwirtschaft unterscheiden sich Fahrwege weiterhin in Wege I. Ordnung (Hauptfahrwege) und Wege II.
Ordnung (Nebenfahrwege). Diese unterscheiden sich in der Breite (3,00m-3,50m) und ob sie temporär oder ganzjährig befahrbar sein müssen. Hauptfahrwege haben eine betriebliche Lenkungsfunktion ohne die das Wirtschaftsjahr nicht zu bewältigen wäre. Nach bautechnischen Kriterien werden diese den ländlichen Wegen zugeordnet, dessen Vorgaben sich in den „Richtlinien für ländlichen Wegebau“ (RLW 2016+1999) zu finden sind. Eine Förderung ist in den meisten Fällen möglich, hier sind i.d.R. die Landesforstverwaltungen mit Ihren Förderprogrammen verantwortlich. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass bei einer Direktförderung nicht die Dienste der jeweiligen Verwaltung von Nöten ist.
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hilft Ihnen bei der Beantragung der Finanzmittel und der Umsetzung der Maßnahme nach Leistungskatalog des jeweiligen Bundeslandes zum entsprechenden Förderprogramm. Dieses muss lediglich durch die Behörde bewilligt werden.
Fahrweg Aufbau:
Bsp. im Weichboden nach forstlichen Standard Baden-Württemberg
Tragschicht: 100/200 Schroppen
+ 0/45 Mineralstoffgemisch
Schichtstärke 40cm
Deckschicht: 0/22 Mineralstoffgemisch
Schichtstärke: 5 cm
Zu jedem Bodentyp und der topographischen Beschaffenheit gibt es entsprechende Empfehlungen zum Wegebau. Bei einem Wegeneubau gehen wir folgendermaßen vor:
Zunächst beginnen wir nach sorgsamer Prüfung und Feststellung auf Machbarkeit mit dem Trassenaufhieb. Anschließend wird der Oberboden abgeschoben und das Planum hergestellt. Nach dem Auskoffern des Planum wird die Entwässerung, als sehr wichtiger Schritt für die Vermeidung von hohen Folgekosten, vorgenommen. Es folgt der Einbau der Tagschicht und schließlich eine Deckschicht. Für all diese Maßnahmen gibt es technische Möglichkeiten, die nach neuesten Stand erfolgen sollten.
Alle Wege müssen in einem gut geführten Forstbetrieb regelmäßig unterhalten werden.
Hierbei dient ein sogenannter Grader oder spezielle Anbaugeräte als zuverlässiges Arbeitsgerät. Vermeiden Sie kurzfristige, günstige Lösungen nur mit einem Radlader oder einer Trecker Schaufel. Diese oft gut gemeinten Sofortmaßnahmen enden oftmals in einer Totalsanierung eines Wegeabschnittes und sind eher etwas für Rückegassen.