Wegebau im Forst

„Insgesamt tragen Waldwege dazu bei, die Wälder für den Menschen nachhaltig Nutzbar und zugänglich zu machen.“
– Rudolf Aloys Niehaus 2024 –
In den Landeswaldgesetzen finden sich mehr oder weniger einheitliche Aussagen zum Thema Wegebau. Dort heißt es, dass diese zum Zwecke seiner Bewirtschaftung und der Erholung der Waldbesucher dienen und eine entsprechende Walderschließung Voraussetzung zur Erfüllung dieser Aufgabe sei. Es handelt sich hierbei um Erfüllung sogenannter Grundpflichten des Waldeigentümers nach beispielsweise dem § 12 LWaldG Baden-Württemberg.
Hierbei sind jedoch die Kosten für den Waldwegebau nicht zu vernachlässigen und die Leistungsfähigkeit des Waldbesitzers stets zu berücksichtigen. Es besteht kein Anspruch des Waldbesuchers auf entsprechende Erschließung. Auch eine Übererschließung ist unbedingt zu vermeiden. RENTYOURFOERSTER
ist der Ansicht nur zwingend erforderliche Schneisen in den Wald zu hauen. Dies können Hauptabfuhrwege oder Holzlagerplätze sein oder ein regional geschätzter Wanderweg. Auch die Waldbrandbekämpfung spielt in einigen Bundesländern eine große Rolle bei der Planung des Wegenetzes. In der Praxis ist nicht selten, gerade aufgrund der Witterungsverhältnisse der letzten Jahre, ein Überangebot von befestigten Waldwegen anzutreffen. Sparen sie sich das Geld und bedenken sie, dass jeder Meter Waldweg einen Eingriff in die Natur- und Landschaft darstellt, welcher das Bild und die Infrastruktur über Jahrzehnte prägen wird. Hinzu kommt der Verlust erdgebundener Wege durch Einbau von Fremdmaterialien in den Wegekörper.
Waldwege
„Wege führen uns tief in den Wald, sie leiten uns durch das grüne Band, verbinden uns mit dem Hinterland, dorthin, wo sich sonst kein Mensch befand.“
- Rudolf Aloys Niehaus 2024 -
Wege sollten nach diesen Gesichtspunkten so angelegt und auch unterhalten werden, dass unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten der Waldboden möglichst geschont und der Naturhaushalt wenig beeinträchtigt wird. An dieser Stelle gehen wir ausschließlich auf die sogenannten Fahrwege ein. Nicht berücksichtigt oder erwähnt wird die Feinerschließung des Waldes zu denen Maschinenwege, Rückegassen und auch die Feinerschließung gehören.
Ein Fahrweg sollte im Ergebnis ganzjährig LKW befahrbar sein. Er besteht in der Regel aus ungebundenen, kornabgestuften Schotter- oder Kiesgemischen und ist einstreifig mit ggf. einzuplanenden Ausweichbuchten. Im Einschnittbereich sind beidseitig Gräben vorhanden, im Gebirge nur auf der Hang abseits gelegenen Seite. Abhängig von der Topographie sind Kunstbauten wie Brücken, Durchlässe, Furten und weitere Kunstbauten ein wesentlicher Teil der Hauptabfuhrwege. Für echte Naturfreunde sind diese Wege zumeist äußerst unattraktivund führen oftmals zu zahlreichen Trampelpfaden abseits der vorhanden Infrastruktur. Der Zweck von Fahrwegen dient in erster Linie der Beförderung und Lagerung von Gütern und
Betriebsmitteln. Hierzu zählt auch die Holzabfuhr. Nach planmäßiger Forstwirtschaft unterscheiden sich Fahrwege weiterhin in Wege I. Ordnung (Hauptfahrwege) und Wege II.
Ordnung (Nebenfahrwege). Diese unterscheiden sich in der Breite (3,00m-3,50m) und ob sie temporär oder ganzjährig befahrbar sein müssen. Hauptfahrwege haben eine betriebliche Lenkungsfunktion ohne die das Wirtschaftsjahr nicht zu bewältigen wäre. Nach bautechnischen Kriterien werden diese den ländlichen Wegen zugeordnet, dessen Vorgaben sich in den „Richtlinien für ländlichen Wegebau“ (RLW 2016+1999) zu finden sind. Eine Förderung ist in den meisten Fällen möglich, hier sind i.d.R. die Landesforstverwaltungen mit Ihren Förderprogrammen verantwortlich. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass bei einer Direktförderung nicht die Dienste der jeweiligen Verwaltung von Nöten ist.
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hilft Ihnen bei der Beantragung der Finanzmittel und der Umsetzung der Maßnahme nach Leistungskatalog des jeweiligen Bundeslandes zum entsprechenden Förderprogramm. Dieses muss lediglich durch die Behörde bewilligt werden.
Fahrweg Aufbau:
Bsp. im Weichboden nach forstlichen Standard Baden-Württemberg
Tragschicht: 100/200 Schroppen
+ 0/45 Mineralstoffgemisch
Schichtstärke 40cm
Deckschicht: 0/22 Mineralstoffgemisch
Schichtstärke: 5 cm
Zu jedem Bodentyp und der topographischen Beschaffenheit gibt es entsprechende Empfehlungen zum Wegebau. Bei einem Wegeneubau gehen wir folgendermaßen vor:
Zunächst beginnen wir nach sorgsamer Prüfung und Feststellung auf Machbarkeit mit dem Trassenaufhieb. Anschließend wird der Oberboden abgeschoben und das Planum hergestellt. Nach dem Auskoffern des Planum wird die Entwässerung, als sehr wichtiger Schritt für die Vermeidung von hohen Folgekosten, vorgenommen. Es folgt der Einbau der Tagschicht und schließlich eine Deckschicht. Für all diese Maßnahmen gibt es technische Möglichkeiten, die nach neuesten Stand erfolgen sollten.
Alle Wege müssen in einem gut geführten Forstbetrieb regelmäßig unterhalten werden.
Hierbei dient ein sogenannter Grader oder spezielle Anbaugeräte als zuverlässiges Arbeitsgerät. Vermeiden Sie kurzfristige, günstige Lösungen nur mit einem Radlader oder einer Trecker Schaufel. Diese oft gut gemeinten Sofortmaßnahmen enden oftmals in einer Totalsanierung eines Wegeabschnittes und sind eher etwas für Rückegassen.
Der Wanderweg
Auf verschlungenen Pfaden, tief im Wald,
der Wanderer sich der Stille stellt.
Wo Blätter der Bäume flüstern,
hallen leise Schritte hinauf,
der Wanderer wirkt demütig klein,
würde gern wie ein Eichhorn sein.
Von Oben hätte er einen tollen Blick,
moosbedeckt sind Stock und Stein.
Der Wald, er singt ein altes Lied,
von Freud und Leid,
vielleicht würde er doch lieber ein Vogel sein.
Über den Wolken wirkt der Wald jetzt klein,
die Wege, tief verwunden,
scheinen gänzlich - verschwunden.
Ach könnt er doch ein Wanderer sein.
Jetzt wacht er auf aus seinen Träumen,
nimmt den Wald nun wirklich wahr,
freut sich an den vielen Düften
und lässt sich fern vom Alltag treiben,
im Wald, da lässt es sich verweilen.
Der Wanderer genießt die Einsamkeit,
n Feld und Flur stehen sie bereit,
die Wanderwege alt und weit.
- Rudolf Aloys Niehaus 2024 -
Im Wald gilt übrigens die Straßenverkehrsordnung (StV0) und gegenseitige Rücksichtnahme ist auch dort ein guter Begleiter um Ärgernisse zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere, dass die schwächsten Verkehrsteilnehmer einer besonderen Rücksicht bedürfen, aber auch, dass Instandsetzungsarbeiten oder die Holzernte zuweilen einer Sperrung von Waldwegen bedürfen. Dies geschieht zur Ihrer eigenen Sicherheit und derer der Verantwortlichen, welche im Wald tätig sind.
Wenn auch Sie eine Lösung für Ihre Infrastruktur im Wald benötigen oder vorhandene Mängel aufzeigen wollen kann RENTYOURFOERSTER
Ihnen behilflich sein. Kontaktieren Sie uns auf dieser Webseite oder unter info@rentyourfoerster.de. Wir schauen uns Ihre Wege gemeinsam an und schaffen eine Lösung!
Ihr Förster
Rudolf Aloys Niehaus

„ Der BvFF (Bundesverband Freiberuflicher Forstsachverständiger e.V.) ist mehr als nur ein Angebot sich um die Belange des Waldes und seiner Besitzarten zu kümmern. Der BvFF ist die parteipolitisch und konfessionell unabhängige Standesvertretung der freiberuflich tätigen Forstsachverständigen und Freien Förster.“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 -